Hinweis: Diese Seite ist eine Beispielstruktur und keine Rechtsberatung. Lass Formulierungen, Rechtsgrundlagen und die tatsächlich eingesetzten Technologien fachlich prüfen.
Conversion-Messung für Werbung ist datenschutzrechtlich kein Randthema. Sie verarbeitet Informationen über das Verhalten von Besucherinnen und Besuchern und übermittelt Signale an einen externen Anbieter. Die zentrale Frage lautet deshalb nicht „Wie richte ich das Pixel ein?“, sondern „Unter welchen Bedingungen darf es überhaupt messen?“.
Kurzfassung
- Marketing-Messung startet deaktiviert und wird erst nach Zustimmung aktiviert.
- Der Widerruf muss genauso einfach möglich sein wie die Zustimmung.
- Auch serverseitige Messung braucht eine tragfähige Rechtsgrundlage.
- Datenschutzerklärung und Cookie-Übersicht gehören zusammen.
- Diese Seite ist Vorlage und Orientierung, keine Rechtsberatung.
Rechtlicher Rahmen im Überblick
| Regelwerk | Worum es geht | Praktische Konsequenz |
|---|---|---|
| DSGVO (EU) | Einwilligung für Marketing-Technologien, Transparenz, Betroffenenrechte | Consent vor Messung, Widerruf jederzeit möglich |
| TDDDG (DE) | Zugriff auf Endgeräte-Informationen | Speichern und Auslesen erfordert in der Regel Einwilligung |
| revDSG (CH) | Transparenz, Bearbeitungsgrundsätze, Informationspflichten | Datenschutzerklärung und Auskunftsfähigkeit sicherstellen |
| Advertising Terms | Vertragliche Pflichten als Werbetreibender | Eigene Rechtsgrundlagen und Hinweise sicherstellen |
Consent vor dem Pixel
Die saubere Reihenfolge ist immer: Seite lädt, Banner erscheint, Nutzer entscheidet, erst danach wird die Marketing-Messung aktiviert. Technisch heißt das, dass das Pixel im deaktivierten Zustand initialisiert wird und der Zustand später umgeschaltet wird.
<!-- Beispielhafte Consent-Logik, gekürzt und anzupassen -->
<script>
// 1) Pixel ohne Einwilligung starten
oaiq("consent", false);
// 2) Nach aktiver Zustimmung zur Kategorie Marketing
function onMarketingAccepted() {
oaiq("consent", true);
}
// 3) Bei Widerruf wieder deaktivieren
function onMarketingRevoked() {
oaiq("consent", false);
}
</script>Serverseitige Messung nicht vergessen
Wenn du Ereignisse zusätzlich über eine serverseitige Schnittstelle sendest, muss auch dieser Pfad an den Consent-Status gekoppelt sein. Sonst wird trotz Ablehnung gemessen.
Cookie-Banner, Einstellungen und Widerruf
Ein tragfähiges Banner erfüllt in der Praxis mindestens diese Punkte:
- Ablehnen ist genauso leicht erreichbar wie Zustimmen.
- Kategorien sind erklärt: notwendig, Statistik, Marketing.
- Die Auswahl wird gespeichert und respektiert.
- Eine Seite für Cookie-Einstellungen ist dauerhaft verlinkt.
- Der Widerruf wirkt sofort und schaltet die Messung ab.
Was in den Datenschutztext gehört
- Zweck der Verarbeitung: Messung der Werbewirksamkeit.
- Kategorien der verarbeiteten Daten – ohne Klartext-Personendaten.
- Rechtsgrundlage und Hinweis auf den Widerruf.
- Empfänger bzw. Anbieter der eingesetzten Technologie.
- Hinweis auf mögliche Verarbeitung in Drittländern.
- Speicherdauer bzw. Laufzeit der eingesetzten Kennungen.
Verträge, Verantwortlichkeit und Drittland
Neben der Einwilligung ist die vertragliche Grundlage relevant. Prüfe, welche Vertragsdokumente der Anbieter für Werbeprodukte bereitstellt und ob dein Setup eine Auftragsverarbeitung, eine gemeinsame Verantwortlichkeit oder getrennte Verantwortlichkeiten begründet. Diese Einordnung sollte fachlich erfolgen und dokumentiert werden.
Zum Thema Drittland gilt: Formuliere transparent, aber ohne Zusagen, die du nicht belegen kannst. Ein sachlicher Hinweis, dass eine Verarbeitung außerhalb der EU bzw. der Schweiz nicht ausgeschlossen werden kann, ist üblich.
Praxis-Checkliste für Website-Betreiber
Kurzer Beispieltext
Dieser Abschnitt ist bewusst kurz gehalten und als Ausgangspunkt gedacht. Er ersetzt keine vollständige Datenschutzerklärung.
Conversion-Messung für Anzeigen in ChatGPT
Wir setzen Technologien zur Conversion-Messung ein, um die Wirksamkeit
unserer Anzeigen auszuwerten. Verarbeitet werden dabei insbesondere
aufgerufene Seiten, Zeitpunkt und Art des Ereignisses, technische
Angaben zum Endgeraet sowie eine pseudonyme Kennung zur Zuordnung
eines Anzeigenklicks.
Die Messung erfolgt nur nach Ihrer aktiven Einwilligung in die
Kategorie "Marketing". Sie koennen die Einwilligung jederzeit mit
Wirkung fuer die Zukunft ueber die Cookie-Einstellungen widerrufen.
Eine Verarbeitung in Drittlaendern kann nicht ausgeschlossen werden.
Naeheres entnehmen Sie unserer vollstaendigen Datenschutzerklaerung.Hinweis: Diese Seite ist eine Beispielstruktur und keine Rechtsberatung. Lass Formulierungen, Rechtsgrundlagen und die tatsächlich eingesetzten Technologien fachlich prüfen.
Weiterführende Kapitel
- Cookie-Banner, Datenschutz & Consent
- Datenschutzerklärung dieser Website
- Tracking-Wissen: Pixel, oppref, CAPI
- Event-Bibliothek: Conversion Events
- API-Überblick
- Policies und Anzeigenprüfung
Häufige Fragen
Darf das Conversion Pixel ohne Einwilligung messen?
▼
In der Regel nicht. Conversion-Messung für Werbung gilt als Marketing-Technologie. In der EU ist dafür üblicherweise eine aktive Einwilligung erforderlich, bevor entsprechende Daten erhoben oder übermittelt werden. Prüfe die konkrete Ausgestaltung rechtlich für deinen Anwendungsfall.
Gilt in der Schweiz dasselbe wie in der EU?
▼
Nicht identisch. Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz stellt teils andere Anforderungen als die DSGVO. Wer sich mit einer Website auch an Personen in der EU richtet, muss aber häufig zusätzlich DSGVO-Anforderungen berücksichtigen. In der Praxis wählen viele Anbieter deshalb den strengeren gemeinsamen Nenner.
Wie setze ich Consent technisch um?
▼
Das Pixel startet im Zustand ohne Einwilligung und wechselt erst nach aktiver Zustimmung in den messenden Zustand. Bei Widerruf wird wieder zurückgeschaltet. Wichtig ist, dass die Auswahl gespeichert wird und bei jedem Seitenaufruf konsistent angewendet wird.
Muss ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen?
▼
Wenn personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet werden, ist ein entsprechender Vertrag üblicherweise erforderlich. Prüfe die von OpenAI bereitgestellten vertraglichen Dokumente für Werbeprodukte und lasse die Einordnung für dein Setup fachlich bewerten.
Was gilt für Datenübermittlungen in Drittländer?
▼
Eine Verarbeitung außerhalb der EU bzw. der Schweiz kann nicht ausgeschlossen werden. Darauf solltest du in der Datenschutzerklärung transparent hinweisen und die vertraglichen Grundlagen des Anbieters prüfen. Formuliere hier vorsichtig und ohne pauschale Zusagen.
Quellen
Diese Seite basiert auf den folgenden offiziellen OpenAI-Quellen. Maßgeblich ist immer die dort veröffentlichte, aktuellste Fassung.